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Was ist ein Jugendring? - Die Idee:
Dezember 1945: örtliche Jugendkomittees durch amerikanische Besatzungsmacht zugelassen Aufgabe: Lizenzausgabe für Jugendgruppen Neue Tätigkeitsfelder: Arbeitslosigkeit, Hunger, heimatlose Kinder und Jugendliche - Bayerischer Jugendring (BJR)
Gründung 1947 als gemeinese Arikulations- und Aktionsplattform Staatliche Aufgaben weitgehend an den Bayerischen Jugendring übertragen (anstelle eines Landesjugendamtes wie in anderen Bundesländern Körperschaft des öffentlichen Rechts - Übertragene Aufgaben an den BJR
Förderung der Jugendarbeit Förderung des internationalen Jugendaustausches Vermittlung von Sprachreisen und Schulbesuchen - Kreisjugendring
Arbeitsgemeinschaft von Jugendverbänden, örtlichen Jugendgruppen und Jugendgemeinschaften auf Kreisebene Teil der Körperschaft des öffentlichen Rechts Bayerischer Jugendring (dadurch Legitimation öffentliche Gelder verwalten zu dürfen) - (Un)selbstständigkeit
Kreis- und Stadtjugendringe besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit Vertretung des Bayerischen Jugendrings auf kommunaler Ebene Schwerpunktsetzung selbst gesetzt, weitreichende Spielräume bei der Umsetzung der Aufgaben - Aufgaben I
Verbesserung der Infrastruktur der Jugendarbeit (Einrichtungen und Personal) Beteiligung an Planungsvorgängen (Jugendhilfeplanung, Bauleitplanung) Konsequente Forderung nach adäquater Bezuschssung der Jugendarbeit in den Gemeinden - Aufgaben II
Interessenvertretung aller jungen Menschen gegenüber der Politik Öffentlichkeitsarbeit (nicht nur Berichte von Aktionen, sondern auch Darstellung von Problemen der Jugendarbeit Durchführung von Maßnahmen Einbeziehung der nichtorganisierten Kinder und Jugendlichen - Voraussetzungen
Formel: Satzung, Zuschussrichtlinien, Wahlen zur Legitimation Finanzielle Förderung durch den Landkreis (vgl. SGB VIII, KJHG und BayKJHG) Entsprechende personelle Ausstattung (v. a. hoheitliche Aufgaben nicht von Ehrenamtlichen leistbar) Geschäftsstelle Bereitschaft zur Zusammenarbeit - Weitere Informationen
Bayerischer Jugendring Herzog-Heinrich-Straße 7 80336 München Telefon 089 51548-0 Telefax 089 51458-88 E-Mail:
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Quelle: BJR-Information "WAs ist ein Kreis-/Stadtjugendring" von Norbert Reicherzer, 2000
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