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Der Kreisjugendring verleiht seit mehreren Jahren eine Hüpfburg an Jugendgruppen, Vereine aber auch Die Hüpfburg hat eine Größe von 6,00 m x 7,30 m x 7,00 m und ist auf sauberem, trockenen, weichen und Reserviert kann die Hüpfburg immer ab dem 1. November für das nächste Jahr in der Geschäftsstelle des Die Entleihpreise betragen
für jeden Tag der Nutzung. Die Verantwortung für den Auf- und Abbau sowie den Betrieb der Hüpfburg liegt beim Entleiher. Die *** ACHTUNG !!! *** Beispiel: gewünschter Entleihtermin 1. Mai; Reservierung 18. Januar. Der Entleihschein muss bis Wenn der Entleihschein nicht eine Woche nach der Reservierung vorliegt, kann die Hüpfburg Die Hüpfburg ist bei
untergebracht und kann nach vorheriger Rücksprache abgeholt werden. Für eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 30 € wird die Hüpfburg auch geliefert und wieder abgeholt. Wir weisen darauf hin, dass die Hüpfburg ausschließlich an Jugendorganisationen, welche Mitglied im Kreisjugendring Hof sind, zum Preis von 50 € vermietet wird. Sollte sich herausstellen, dass die Hüpfburg über eine Jugendorganisation gemietet wurde, jedoch ganz wo anders (privat, Firma, ...) steht, wird der volle Betrag von 100 € bzw. 250 € fällig. Der Kreisjugendring Hof behält sich vor, die Hüpfburg nicht mehr an diese Jugendorganisation zu vermieten. |
Geschäftsstelle
Jugendbildungs- und
Informationszentrum
Kreisjugendring Hof
Geschäftsstelle:
Hofer Straße 5
95176 Konradsreuth
Tel.: 09292 973166
Fax: 09292 973177
E-Mail: info@kjr-hof.de
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