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Auf dieser Basis überlässt hiermit der Kreisjugendring Hof dem Entleiher das Fahrzeug für die angegebene Zeit zur Benutzung. Der Bus wird vollgetankt zu Beginn der Leihzeit vom Entleiher abgeholt und nach Beendigung vollgetankt wieder zurückgebracht. Der Entleiher verpflichtet sich, dass nur Inhalber einer gültigen Fahrerlaubnis den Bus fahren und die zulässige Personenbeförderungszahl von neun Personen inkl. Fahrer nicht überschritten wird. Er verpflichtet sich weiter zu sorgfältiger Nutzung des Fahrzeugs. Das Fahrzeug ist innen und außen in sauberem Zustand zurückzugeben. Der Bus ist gegen Haftpflicht, Vollkasko (300 € Selbstbeteiligung) sowie Teilkasko (150 € Selbstbeteiligung) versichert. Die Beiträge zur Versicherung werden vom Kreisjugendring Hof getragen. Dieser haftet nicht für Schäden, die nicht durch die Versicherungen gedeckt sind. Von etwaigen Ansprüchen Dritter ist er insoweit von dem jeweiligen Verantwortlichen freizustellen. Ein eventueller Rabattverlust durch einen Schaden, bei dem die Kasko in Anspruch genommen wird, ist vom Verursacher zu erstatten. Für die Benutzung des Busses wird ein Betrag von 0,20 € pro Kilometer für Mitgliedsgruppen (und Juleica-Inhaber) und 0,40 € pro Kilometer für sonstige Entleiher als Kostenbeteiligung in Rechnung gestellt. Neu ab 2011: Wir verrechnen eine Grundgebühr in Höhe von 20 € (bzw. 40 €), bei der aber die ersten 100 km bereits enthalten sind. Schäden am Fahrzeug sind dem Kreisjugendring Hof Etwaige Buß- oder Verwarnungsgelder trägt der Entleiher, auch infolge technischer Mängel. Der Entleiher überzeugt sich bei der Übernahme des Fahrzeugs von dem verkehrssicheren Zustand des Busses und trägt die Betriebskosten während der Entleihzeit. Der Entleiher verpflicht sich, das Fahrtenbuch ordnungsgemäß zu führen und bei Abholung und Abgabe des Fahrzeugs überprüfen zu lassen. Rechtsansprüche zur Überlassung des Busses gegenüber dem Kreisjugendring Hof entstehen aus diesem Überlassungsvertrag nicht. |
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